Produktkategorien kaufen

Hier Können Sie schnell und einfach ganze Produktkategorien im Paket kaufen. Bitte wählen Sie Ihre Voreinstellungen welche Art von Bildern, Qualität und Hintergrundfarbe* Sie kaufen möchten. Danach einfach die Kategorie(n) markieren welche Sie kaufen möchten.

Voreinstellungen:

Gruppe:

Qualität:

72dpi 300dpi

Hintergrundfarbe*:

Aktuell gewählte Hintergrundfarbe Hintergrundfarbe ändern * nur bei Bildergruppe "freigestellt" möglich!

Kategorie wählen:

    NUTZUNGS- + LIZENZBEDINGUNGEN

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung und Lizenzierung von immateriellen Inhalten der Firma Schäfer + Peters GmbH, Öhringen 


    I. Geltungsbereich 

    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich gegenüber Vertragspartnern Anwendung, die beim Abschluss des Vertrages in gewerblicher, selbständiger oder sonstiger unternehmerischer Tätigkeit handeln sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend auch „Lizenznehmer“ oder „Kunde“ genannt). Das Angebot der Schäfer + Peters GmbH richtet sich nicht an Verbraucher. Lizenzierungen werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lizenznehmers erkennt die Schäfer + Peters GmbH nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. 

    2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Lizenznehmer und der Schäfer + Peters GmbH bis zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. Die Wirksamkeit nachträglich im Einzelfall getroffener Individualvereinbarungen bleibt unberührt. 

    3. Soweit die Schäfer + Peters GmbH und der Lizenznehmer eine Rahmenlizenzvereinbarung getroffen haben, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Lizenzvertrag.

     

    II. Vertragsgegenstand, Angebot und Vertragsschluss

    1. Die Schäfer + Peters GmbH präsentiert auf ihrer Internetseite pictures.schaefer-peters.com immaterielle Inhalte, die der Lizenznehmer gegen Entgelt lizenzieren kann. Immaterielle Inhalte im vorgenannten Sinne sind:

    Produktfotos und (technische) Produktzeichnungen.

    Die Präsentation auf der Internetseite stellt kein verbindliches Angebot der Schäfer + Peters GmbH auf Abschluss eines Lizenzvertrages dar, vielmehr erfolgt die Abgabe des verbindlichen Angebots seitens des Kunden online, per E-Mail, Telefon, Telefax oder in sonstiger schriftlicher Form. Die Annahme des Angebots erfolgt seitens der Schäfer + Peters GmbH per E-Mail, Telefon, Telefax oder in sonstiger schriftlicher Form, spätestens jedoch durch Überlassung der lizenzierten immateriellen Inhalte per E-Mail oder auf einem Datenträger oder aber durch die Verschaffung der Downloadmöglichkeit durch Übersendung eines entsprechenden Downloadlinks per E-Mail. 

    2. Sofern die Schäfer + Peters GmbH einen Downloadlink per E-Mail zur Verfügung stellt, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die lizenzierten immateriellen Inhalte innerhalb von 14 Tagen ab Zusendung des Links herunterzuladen und auf einem eigenen Datenträger zu speichern. Der Download über diesen Link ist höchstens dreimal möglich; nach dem dritten Download (Downloadkontingent) wird der Link inaktiv. Die Schäfer + Peters GmbH wird die Abrufbarkeit der Inhalte nach Ablauf der Vorhaltezeit bzw. Ausschöpfung des Downloadkontingents beenden. 

    3. Die Schäfer + Peters GmbH behält sich an allen präsentierten immateriellen Inhalten sowie anderen Unterlagen Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Der Lizenznehmer darf die immateriellen Inhalte und sonstigen Unterlagen nur im Rahmen des Lizenzumfangs oder mit einer sonstigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Schäfer + Peters GmbH an Dritte weitergeben.


    III. Lizenzrechte, Urhebernennung und Sicherungsmaßnahmen

    1. Sofern im Einzelfall nicht schriftlich eine ausdrückliche abweichende Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und der Schäfer + Peters GmbH getroffen wird, erwirbt der Lizenznehmer an den im Lizenzvertrag näher bezeichneten immateriellen Inhalten eine zeitlich unbeschränkte, unbegrenzte einfache Lizenz. Diese einfache Lizenz ist nicht übertragbar, nicht unterlizenzierbar und nicht exklusiv. 

    a. Zeitlich unbeschränkt bedeutet, dass die Befugnis des Lizenznehmers, die lizenzierten immateriellen Inhalte zu nutzen, nicht durch reinen Zeitablauf endet.

    b. Unbegrenzt bedeutet, dass eine Begrenzung der Anzahl nach, z. B. auf nur ein Internetauftritt, ein Warenkatalog, eine in sonstiger Weise begrenzte Druckauflage etc., nicht besteht.

    c. Nicht übertragbar bedeutet, dass allein der Lizenznehmer dazu bereichtigt ist, die lizenzierten imateriellen Inhalte für eigene Zwecke zu nutzen. Lizenznehmer ist ausschließlich diejenige naturliche oder juristische Person, in deren Namen der Lizenzvertrag abgeschlossen wird, im Zweifel diejenige Person, die den Lizenzvertrag unterzeichnet hat. Eine Übertragung im Rahmen eines Konzerns und/oder an Mutter- und/oder an Tochtergesellschaften, ist unzulässig. Mitarbeiter, Vertreter und/oder Gesellschafter des Lizenznehmers dürfen die lizenzierten imateriellen Inhalte nutzen, sofern die Nutzung ausschließlich für den Lizenznehmer und in dessen Auftrag erfolgt. Eine Nutzung zu anderen, insbesondere eigenen Zwecken, ist nicht gestattet.

    d. Nicht unterlizenzierbar bedeutet, dass der Lizenznehmer Dritten keine Nutzungsrechte an den lizenzierten immateriellen Inhalten, unabhängig ob entgeltlich oder unentgeltlich, einräumen darf. Dies gilt vor allem für die Nutzung der lizenzierten immateriellen Inhalte auf Social-Media-Plattformen (z. B. Facebook) und/oder sonstigen Internetseiten Dritter. Hier hat der Lizenznehmer sicherzustellen, dass eine Unterlizenzierung an den Dritten weder bewusst noch unbewusst erfolgt.

    e. Nicht exklusiv bedeutet, dass die Schäfer + Peters GmbH denselben immateriellen Inhalt an beliebig viele andere Kunden lizenzieren darf; der Lizenznehmer also kein ausschließliches Nutzungsrecht an dem lizenzierten immateriellen Inhalt erwirbt.   

    2. Die einfache Lizenz berechtigt den Lizenznehmer im Übrigen wie folgt:

    a. Immaterielle Inhalte mit einer Auflösung bis zu 72 dpi darf der Lizenznehmer ausschließlich für online basierte Anwendungen verwenden, z. B. auf den eigenen Internetseiten, in eigenen Blog-Einträgen, in eigenen Online-Warenkatalogen, zur Präsentation einer Ware im eigenen Onlineshop, für eigene Angebote auf fremden Verkaufsplattformen (z. B. eBay, Amazon etc.) in eigenen Social-Media-Einträgen, bei eigenen Online-Marketingkampagnen (etwa E-Mail-Newsletter), eigene Online-Werbung etc. 

    b. Immaterielle Inhalte mit einer Auflösung von über 72 dpi darf der Lizenznehmer über die in Ziff. III. 2.a. normierten Verwendungsarten hinaus zu eigenen Zwecken auch im Offline-Bereich und zur (internetbasierten) Rundfunkübertragung nutzen, z.B. papiergebundene Warenkataloge, Werbebrochüren, Zeitschriften, Bücher, Streaming, Fernsehproduktionen, Filmproduktionen, Visitenkarten, Zeitungen, Zeitschriften etc.       

    3. Die Zulässigkeit der vorgenannten Nutzungen steht sowohl bei einer Auflösung von bis zu 72 dpi als auch bei einer Auflösung von über 72 dpi unter folgenden Vorbehalten:

    a. Die einfache Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht dazu, die lizenzierten immateriellen Inhalte zu nutzen, sofern der Hauptzweck der Nutzung, gleichgültig ob offline oder online, überwiegend in der Vermarktung der lizenzierten immateriellen Inhalte selbst und nicht in der Bewerbung eines Produkts liegt, z. B. Kalender, Postkarten, Grußkarten, Abbildungen auf T-Shirts etc.

    b. Die einfache Lizenz berechtigt den Lizenznehmer ausdrücklich nicht dazu, die lizenzierten immateriellen Inhalte als Teil einer Marke, eines Firmenzeichens, eines Logos und/oder eines Kennzeichens zu verwenden.

    4. Durch die Lizenzierung der immateriellen Inhalte wird der Lizenznehmer nicht zum Urheber derselben, so dass es ihm untersagt ist, sich als Urheber zu bezeichnen. Die Schäfer + Peters GmbH darf von dem Lizenznehmer jederzeit verlangen, dass dieser den Urheber in engem räumlichen Zusammenhang zu dem verwendeten Inhalt benennt. Die Aufforderung hat ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. 

    5. Der Lizenznehmer hat auch im Falle einer vertragsgemäßen Nutzung der lizenzierten immateriellen Inhalte durch geeignete Vorkehrungen (z. B. einem Kopierschutz auf der Internetseite), die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm konkret lizenzierten immateriellen Inhalte nicht unberechtigt von Dritten kopiert, heruntergeladen, gestreamt oder in sonstiger Weise verwendet werden.  

     

    IV. Benutzerkonto

    1. Die Schäfer + Peters GmbH  betreibt unter der Internetadresse [...] ein kostenfreies Online-Portal, welches vom Kunden grundsätzlich unter Verwendung eines Benutzernamens und eines Passworts benutzt werden kann, um sich über die lizenzierbaren immateriellen Inhalte zu informieren und Bestellanfragen an die Schäfer + Peters GmbH zu übermitteln. Das Benutzerkonto ermöglicht es dem Kunden nach Anmeldung, seine Kontaktdaten und seine Bestellungen zu verwalten. 

    2. Eine Anmeldung ist nur durch unbeschränkt geschäftsfähige natürliche und juristische Personen möglich. Die Anmeldung einer juristischen Person hat durch eine vertretungsberechtigte natürliche Person unter Angabe der vollständigen Personalien dieser Person zu erfolgen.

    3. Für die Aktualität der Anmeldedaten hat der Kunde zu sorgen. Änderungen hat dieser unverzüglich selbst online im persönlichen Kundenbereich zu aktualisieren.

    4. Der Kunde wählt bei seiner Erstanmeldung einen Zugangsnamen und ein persönliches Passwort. Eine Übergabe des Passworts an Dritte ist dem Kunden untersagt. Der Kunde wird die Schäfer + Peters GmbH unverzüglich über Umstände informieren, aus welchen er den Schluss zieht, dass seine Zugangsdaten (Zugangsname und Passwort) von einem Dritten unberechtigt benutzt werden könnten. In diesem Fall wird die Schäfer + Peters GmbH den Zugang zu dem jeweiligen Kundenbereich unverzüglich (vorübergehend) sperren.

    5. Der Kunde haftet gegenüber der Schäfer + Peters GmbH grundsätzlich für alle auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden beruhenden Schäden, welche ihr aufgrund von Aktivitäten innerhalb des passwortgeschützten Kundenbereichs entstehen. 

    6. Die Schäfer + Peters GmbH ist darum bemüht stets Soft- und Hardware einzusetzen, die sich auf dem aktuellen Stand der Technik befinden. Ein Anspruch des Kunden auf ständige Aktualität der Soft- und Hardware bzw. Weiterentwicklung der angebotenen Online-Services besteht nicht.

    7. Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen dafür, dass er die Online-Services der Schäfer + Peters GmbH (uneingeschränkt) nutzen kann (etwa aktuelle Hardware, ausreichend schnelle Internetverbindung, kompatibler Internetbrowser) selbst zu schaffen und zu aktualisieren.


    V. Lizenzgebühren, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

    1. Die Höhe des für die Rechteeinräumung geschuldeten Lizenzentgelts richtet sich nach der Art, der Auflösung und der Anzahl der lizenzierten imateriellen Inhalte. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Der Lizenznehmer erhält eine Rechnung, in der die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung ausgewiesen wird. 

    2. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Die vollständige Zahlung hat vor der Einräumung der Lizenzrechte zu erfolgen (Vorleistungspflicht des Lizenznehmers). Derzeit wird eine Zahlung per Kreditkarte und PayPal akzeptiert. Andere Zahlungsweisen sind nur zulässig, wenn sich die Schäfer + Peters GmbH damit vor der Bestellung ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt hat.

    3. Der Lizenznehmer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, von der Schäfer + Peters GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Lizenznehmer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

     

    VI. Gewährleistung / Haftungsbegrenzung / Ersatz vergeblicher Aufwendungen

    1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln der Schäfer + Peters GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. 

    Wesentlich sind diejenigen Vertragspflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Lizenznehmers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. 

    Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden, welche  aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren oder Garantien oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betreffen.

    Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Schäfer + Peters GmbH allerdings nur für den nach Art des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. 

    2. Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB sind dann und insoweit abbedungen, als nach dem zuvor Gesagten ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung in wirksamer Weise freigezeichnet worden ist.

    3. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche nach den geltenden gesetzlichen Regelungen.


    VII. Verjährung

    Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Lizenznehmers auf Gewährleistung und Schadensersatz beträgt ein Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

    Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht, soweit die Schäfer + Peters GmbH für Schäden haften, welche aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren, auf arglistig verschwiegene Mängel beruhen oder Garantien sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betreffen. 

    Wesentlich sind diejenigen Vertragspflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Lizenznehmers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. 

     

    X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

    1. Sofern der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen der Schäfer + Peters GmbH und dem Lizenznehmer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen Öhringen. 

    2. Das Rechtsverhältnis zwischen der Schäfer + Peters GmbH und ihren Kunden regelt sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, insbesondere Urheberrecht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. 


    XI. Sonstiges

    1. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    2. Die Schäfer + Peters GmbH weist daraufhin, dass sie Daten ihrer Kunden im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz speichert.

     

    Schäfer + Peters GmbH